Block 2: Einführung in die Verantwortlichkeiten und Organisation des Fuhrparks
Block 2: Einführung in die Verantwortlichkeiten und Organisation des Fuhrparks
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Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick
TOP THEMA 1:
Änderung digitales Kontrollgerät
Aufgrund der VO EU Nr. 2020/1054 (Mobilitätspakt) gibt es eine neue Generation "intelligenter Tachographen", die für Unternehmen Nachrüstungs- und Unterweisungspflichten notwendig machen. Diese werden für die Verantwortlichen in Unternehmen (Verkehrsleiter, Disponenten, usw.) erläutert und rechtskonforme Vorgehensweisen aufgezeigt.
TOP THEMA 2:
Änderung Maut für Fahrzeuge > 3,5 tonnen
Ab dem 01.07.2024 wird in Deutschland eine Maut für alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen auf allen Bundesstraßen und Autobahnen erhoben. Bei der Beachtung bestimmter gesetzlicher Bedingungen ist u. U. eine Befreiung von der Maut für Handwerker möglich. Diese werden für die Zahlungspflichtigen (Unternehmer, Geschäftsführer, Halter) erläutert und mautsparende Vorgehensweisen aufgezeigt.
TOP THEMA 3:
Bußgeld durch fehlende Unterweisung nach Gefahrgutvorschriften
Seit Anfang 2024 werden fehlende Unterweisungen nach den Gefahrgutvorschriften deutlich intensiver verfolgt und dann von den Bußgeldstellen mit hohen Bußgeldern geahndet. Die Fahrer und Fahrerinnen werden bei der Beförderung von Gefahrgütern (z.B. einer Gasflasche, einem Kanister Benzin, Diesel oder Gemisch) im Rahmen der Verkehrskontrolle explizit nach der Unterweisung befragt. Das Unternehmen, der Arbeitgeber hat ist verpflichtet, diese Unterweisung gegenüber den Behörden glaubhaft nachzuweisen (Inhaltsverzeichnis, Teilnehmerliste, Qualifikation des Dozenten).
TOP THEMA 4:
Änderung bei der Entsorgung von Lithiumbatterien
Seit dem 01.07.2023 gibt umfangreiche Vorschriften für die Beförderung von Lithiumbatterien und Lithiumbatterien in Geräten (z.B. Akkuschrauber, Akku-Bohrer, Akku-Gartengeräte). Das Zurücksenden defekter Geräte mit Lithiumbatterien ist nur unter Einhaltung strenger Vorgaben möglich. Auch das Abschleppen defekter oder verunfallter E-Autos ist nur unter Einhaltung strenger Vorgaben zulässig.
Informationen
Ist jemand Inhaber eines Betriebes oder vom Inhaber eines Betriebes oder einem sonst dazu Befugten beauftragt, den Betrieb ganz oder zum Teil zu leiten, oder ausdrücklich beauftragt, in eigener Verantwortung Aufgaben wahrzunehmen, die dem Inhaber des Betriebes obliegen, dann besteht eine straf- und bußgeldrechtliche, zivilrechtliche und versicherungsrechtliche Haftung. Fehlverhalten können mit Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Bußgelder, Punkte im Fahreignungs- und Gewerbezentralregister sowie mit Gewinnabschöpfung geahndet werden.
Ziele des Seminars
- Einführung in die Verantwortlichkeiten und Organisation des Fuhrparks
Schulungsinhalte (Auszug)
- Gefahren der Haftung für Unternehmer und Geschäftsführer (Punkt für Punkt zum Fahrverbot)
- Begrenzen der Haftung
- Organisationsverschulden bei der Bestellung verantwortlicher Personen
- Lenk- und Ruhezeiten – oder wofür haftet der Unternehmer und Geschäftsführer?
- Bußgelder und Gewinnabschöpfungen
- Das Fahreignungsregister – oder wofür gibt es wieviel Punkte?
- Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz (BKrFQG)
- Tücken Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Änderung digitales Kontrollgerät
- Änderung Maut für Fahrzeuge > 3,5 tonnen
- Bußgeld durch fehlende Unterweisung nach Gefahrgutvorschriften
- Änderung bei der Entsorgung von Lithiumbatterien
Dauer
- 1,5 UE
Teilnehmerkreis
Verkehrsleiter, Disponenten, Halterverantwortliche, Führungskräfte aus Handwerksbetrieben, Leiter von Bauhöfen
Sollten Sie noch offene Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.