Schulung der beauftragten und sonstigen verantwortlichen Personen* gem. § 9 Abs. 2 OWiG und Kapitel 8.2.3 des ADR
Ziel:
Schulung der beauftragten und sonstigen verantwortlichen Personen* gem. § 9 Abs. 2 OWiG und Kapitel 8.2.3 des ADR
Schulungsinhalte: [Auszug]
- Die beauftragte Person nach § 9 Abs. 2 OwiG und sonstige verantwortliche Person nach 8.2.3 ADR
- Konsequenzen für beauftrage Personen (Strafrecht, Bußgelder)
- Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB
- Anlage A, Teile 1-7, des ADR
- Anlage B, Teile 8-9, des ADR
- Ladungssicherung gefährlicher Güter
Teilnehmerkreis:
- Unternehmer
- Geschäftsführer
- Führungskräfte
- Abteilungsleiter
- Meister, Vorarbeiter
- Beschäftigte mit Weisungsbefugnis
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsräte
- Betriebsangehörige
- Sicherheitsbeauftragte
- Betriebsräte
- Fuhrparkleiter
- (Berufs-)Kraftfahrer
- Versandleiter
- Verlademitarbeiter
- Anwender von Ladungssicherungen
Dauer:
5 UE
Hinweise zur Veranstaltung: Das Seminar dient nicht zum Erwerb der Grundqualifikation oder Weiterbildung nach der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BFQV).
* Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer.
Schulungsort
Parallelstraße 41 48683 Ahaus
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